Liebe Eltern der Stufe 5-7,

die Notfallbetreuung wird auf Beschluss der Landesregierung vom 20.04.2020 für diejenigen Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 5 – 7 angeboten, bei denen beide Erziehungsberechtigte bzw. der oder die Alleinerziehende einen außerhalb der Wohnung präsenzpflichtigen Arbeitsplatz haben und für ihren Arbeitgeber dort als unabkömmlich gelten.

Dieses Angebot bleibt bewusst eine Notbetreuung. Aus Gründen des Infektionsschutzes wird die Erweiterung deshalb auch künftig nur einen begrenzten Personenkreis umfassen können. Vor diesem Hintergrund müssen die Eltern eine Bescheinigung von ihrem Arbeitgeber vorlegen sowie bestätigen, dass eine familiäre oder anderweitige Betreuung nicht möglich ist.
Der Antrag muss per Email (info@gms-karlsbad-waldbronn.de) im Sekretariat der GMS eingereicht werden, das Original bitte postalisch nachreichen.2020

240420_NotfallbetreuungAnmeldung

Notbetreuung Arbeitgeberbescheinigung_24.04.2020_ Schulen

2020 04 20 Anlage Entwurf Verordnung Notbetreuung